Verhindern Sie das Schlimmste.

Verhindern Sie das Schlimmste.

 

In der Schweiz und anteilig im Fürstentum Liechtenstein ereignen sich pro Jahr über 20’000 Brände. Dabei kommen 400 Menschen ums Leben oder werden schwer verletzt. Die Schadenssumme beläuft sich auf über 600  Mio. CHF. Die Folgen von Betriebsausfällen betroffener Unternehmen nicht eingerechnet. Was diese Zahlen verschweigen, ist das Leid der Geschädigten und die Angst, die zurückbleibt. Daran wird deutlich, wie wichtig es ist, keine Massnahme auszulassen, mit der sich ein Brand verhindern oder der Schaden begrenzen lässt.

In der Schweiz und anteilig im Fürstentum Liechtenstein ereignen sich pro Jahr über 20’000 Brände. Dabei kommen 400 Menschen ums Leben oder werden schwer verletzt. Die Schadenssumme beläuft sich auf über 600  Mio. CHF. Die Folgen von Betriebsausfällen betroffener Unternehmen nicht eingerechnet. Was diese Zahlen verschweigen, ist das Leid der Geschädigten und die Angst, die zurückbleibt. Daran wird deutlich, wie wichtig es ist, keine Massnahme auszulassen, mit der sich ein Brand verhindern oder der Schaden begrenzen lässt.

Haben Sie an alles gedacht?

Als Planer, Eigentümer oder Nutzer eines Gebäudes müssen Sie sich an die Brandschutzvorschriften halten. Das ist weit mehr als lästige Pflicht, geht es doch um den Schutz von Menschen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt. Entscheidend ist, wie weit es gelingt, den mutmasslichen Verlauf eines Brandereignisses in den Planungen und Dispositionen vorwegzunehmen. Dabei unterstütze ich Sie.

Zimmermann Brandschutz ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Brandverhinderung und Brandschadenminderung. Ich erledige für Sie die erforderlichen Planungsarbeiten und begleite die Umsetzungsmassnahmen unter Berücksichtigung der gebäudeseitigen Gegebenheiten, der Anforderungen der Blaulichtorganisationen und – nicht zuletzt – unter Berücksichtigung von verhaltenspsychologischen Aspekten.

Haben Sie an alles gedacht?

Als Planer, Eigentümer oder Nutzer eines Gebäudes müssen Sie sich an die Brandschutzvorschriften halten. Das ist weit mehr als lästige Pflicht, geht es doch um den Schutz von Menschen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt. Entscheidend ist, wie weit es gelingt, den mutmasslichen Verlauf eines Brandereignisses in den Planungen und Dispositionen vorwegzunehmen. Dabei unterstütze ich Sie.

Zimmermann Brandschutz ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Brandverhinderung und Brandschadenminderung. Ich erledige für Sie die erforderlichen Planungsarbeiten und begleite die Umsetzungsmassnahmen unter Berücksichtigung der gebäudeseitigen Gegebenheiten, der Anforderungen der Blaulichtorganisationen und – nicht zuletzt – unter Berücksichtigung von verhaltenspsychologischen Aspekten.

Qualitätssicherung des Brandschutzes
Ob Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs- oder Umnutzungsprojekt, für alle Bauvorhaben und darüber hinaus für den gesamten Lebenszyklus der betreffenden Immobilie muss ein wirksamer Brandschutz gewährleistet werden. Dazu zählen alle baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Massnahmen zur Brandverhinderung und Brandschadenminderung. Diese Massnahmen müssen regelmässig überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden. Verantwortlich ist der Eigentümer. Die Bauherrschaft oder der Architekt können die Qualitätssicherung aller Planungs- und Ausführungsarbeiten einem ausgewiesenen Brandschutzfachmann übertragen. Gerne übernehme ich diese verantwortungsvolle Aufgabe in Ihrem Mandat.

 

Brandschutzkonzepte
Jedes Objekt ist individuell. Von mir verfasste Brandschutzkonzepte berücksichtigen die speziellen Gegebenheiten Ihres Bauvorhabens. Sie zeigen auf, wie Brandschäden auf ein Minimum reduziert werden können. Brandschutzkonzepte sind Entscheidungshilfen in Bezug auf das akzeptierbare Risiko von Bauherren, Behörden und Versicherer. Sie beinhalten eine Grobbeurteilung, weisen auf mögliche Gefährdungsbilder hin, wägen Risiken ab, definieren den Schutzumfang, schlagen Massnahmen in Varianten vor, spezifizieren die Brandschutzplanung und bilden somit die Grundlage des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens.

 

Brandschutzberatung
Ein wirksamer Brandschutz beruht auf einer Vielzahl von baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Massnahmen, die alle aufeinander abgestimmt sein müssen. Ich berate Sie bei der kritischen Analyse aller bisherigen oder geplanten Massnahmen, mache Sie auf Lücken im Schutzkonzept aufmerksam und zeige Ihnen auf, wie Sie Abhilfe schaffen können.

 

Feuerwehreinsatzpläne
Der Staat legt auf Verordnungsebene fest, für welche Bauten ein Feuerwehreinsatzplan zu erstellen ist. Ob eine konkrete Notwendigkeit besteht, entscheiden die Behörden in Abstimmung mit der Feuerwehr im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Von mir erstellte Feuerwehreinsatzpläne berücksichtigen die amtlichen Richtlinien lückenlos und gewährleisten eine sichere Einsatzleitung seitens der Blaulichtorganisationen.

 

Brandschutz-Audits
Brauchen Sie Hilfe bei der Durchführung von Brandschutz-Audits für Ihr Büro, Gewerbe- oder Industriegebäude? Die Überprüfung, ob die Brandschutzvorschriften und feuerpolizeilichen Auflagen eingehalten werden, zählt zu meinen Kernkompetenzen.

 

Brandschutzkontrollen
Die Gemeinden sind verpflichtet, Brandschutzkontrollen durchzuführen. Das dafür zuständige Kontrollorgan prüft, ob die Brandschutzvorschriften und feuerpolizeilichen Auflagen eingehalten werden. Es kontrolliert die Feuerungsanlagen, den Umgang mit feuer- und explosionsgefährlichen Stoffen und – ganz allgemein – die Ordnung im Gebäude mit Blick auf die Sicherheit im Brandfall. Gerne übernehme ich im gemeinderätlichen Auftrag die Brandschutzkontrolle in Ihrer Gemeinde.

 

Flucht- und Rettungspläne
Ortsunkundige Personen können sich anhand von Flucht- und Rettungsplänen darüber informieren, wie sie am schnellsten ins Freie oder zu einem Sammelplatz gelangen und wo sich Feuermelder und Löschvorrichtungen befinden. Das Erstellen von Flucht und Rettungsplänen wird grundsätzlich empfohlen, für höher frequentierte Gebäude von den zuständigen Behörden angeordnet.

 

Bestuhlungs- und Belegungspläne
Aus den Bestuhlungs- und Belegungsplänen, die ich für Sie gerne erstelle, geht hervor, wie viele Personen sich in einem Raum oder im Gebäude aufhalten dürfen. Selbstverständlich berücksichtigen diese die geltenden Brandschutzvorschriften.

 

Qualitätssicherung im Brandschutz
Qualitätssicherung des Brandschutzes

Ob Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs- oder Umnutzungsprojekt, für alle Bauvorhaben und darüber hinaus für den gesamten Lebenszyklus der betreffenden Immobilie muss ein wirksamer Brandschutz gewährleistet werden. Dazu zählen alle baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Massnahmen zur Brandverhinderung und Brandschadenminderung. Diese Massnahmen müssen regelmässig überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden. Verantwortlich ist der Eigentümer. Die Bauherrschaft oder der Architekt können die Qualitätssicherung aller Planungs- und Ausführungsarbeiten einem ausgewiesenen Brandschutzfachmann übertragen. Gerne übernehme ich diese verantwortungsvolle Aufgabe in Ihrem Mandat.

 

Brandschutzkonzept
Brandschutzkonzept

Jedes Objekt ist individuell. Von mir verfasste Brandschutzkonzepte berücksichtigen die speziellen Gegebenheiten Ihres Bauvorhabens. Sie zeigen auf, wie Brandschäden auf ein Minimum reduziert werden können. Brandschutzkonzepte sind Entscheidungshilfen in Bezug auf das akzeptierbare Risiko von Bauherren, Behörden und Versicherer. Sie beinhalten eine Grobbeurteilung, weisen auf mögliche Gefährdungsbilder hin, wägen Risiken ab, definieren den Schutzumfang, schlagen Massnahmen in Varianten vor, spezifizieren die Brandschutzplanung und bilden somit die Grundlage des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens.

 

Brandschutzberatung
Brandschutzberatung

Ein wirksamer Brandschutz beruht auf einer Vielzahl von baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Massnahmen, die alle aufeinander abgestimmt sein müssen. Ich berate Sie bei der kritischen Analyse aller bisherigen oder geplanten Massnahmen, mache Sie auf Lücken im Schutzkonzept aufmerksam und zeige Ihnen auf, wie Sie Abhilfe schaffen können.

 

Feuerwehreinsatzplan
Feuerwehreinsatzplan

Der Staat legt auf Verordnungsebene fest, für welche Bauten ein Feuerwehreinsatzplan zu erstellen ist. Ob eine konkrete Notwendigkeit besteht, entscheiden die Behörden in Abstimmung mit der Feuerwehr im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Von mir erstellte Feuerwehreinsatzpläne berücksichtigen die amtlichen Richtlinien lückenlos und gewährleisten eine sichere Einsatzleitung seitens der Blaulichtorganisationen.

 

Brandschutz-Audits
Brandschutz-Audits

Brauchen Sie Hilfe bei der Durchführung von Brandschutz-Audits für Ihr Büro-, Gewerbe- oder Industriegebäude? Die Überprüfung, ob die Brandschutzvorschriften und feuerpolizeilichen Auflagen eingehalten werden, zählt zu meinen Kernkompetenzen.

 

Brandschutzkontrollen
Brandschutzkontrollen

Die Gemeinden sind verpflichtet, Brandschutzkontrollen durchzuführen. Das dafür zuständige Kontrollorgan prüft, ob die Brandschutzvorschriften und feuerpolizeilichen Auflagen eingehalten werden. Es kontrolliert die Feuerungsanlagen, den Umgang mit feuer- und explosionsgefährlichen Stoffen und – ganz allgemein – die Ordnung im Gebäude mit Blick auf die Sicherheit im Brandfall. Gerne übernehme ich im gemeinderätlichen Auftrag die Brandschutzkontrolle in Ihrer Gemeinde.

 

Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne

Ortsunkundige Personen können sich anhand von Flucht- und Rettungsplänen darüber informieren, wie sie am schnellsten ins Freie oder zu einem Sammelplatz gelangen und wo sich Feuermelder und Löschvorrichtungen befinden. Das Erstellen von Flucht und Rettungsplänen wird grundsätzlich empfohlen, für höher frequentierte Gebäude von den zuständigen Behörden angeordnet.

 

Bestuhlungs- und Belegungspläne
Bestuhlungs- und Belegungspläne

Aus den Bestuhlungs- und Belegungsplänen, die ich für Sie gerne erstelle, geht hervor, wie viele Personen sich in einem Raum oder im Gebäude aufhalten dürfen. Selbstverständlich berücksichtigen diese die geltenden Brandschutzvorschriften.

 

Über mich

Als gelernter Hochbauzeichner mit Bauleitungserfahrung bin ich es gewohnt, Plangrundlagen rasch zu verstehen und mich in arbeitsteiligen Bauorganisationen zurechtzufinden. Ich blicke auf eine bald zwanzigjährige Tätigkeit als Brandschutzfachmann CFPA zurück. Anfang 2018 gründete ich mein eigenes Büro mit Sitz in Triesen/FL. Ich kenne die neuesten Entwicklungen im Brandschutz ebenso wie die einschlägigen Vorschriften. Ein Paragrafenreiter indessen bin ich nicht, sondern ein Brandschutz-Aficionado mit gesundem Menschenverstand. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.

Ihr Fritz Zimmermann

Über mich

Als gelernter Hochbauzeichner mit Bauleitungserfahrung bin ich es gewohnt, Plangrundlagen rasch zu verstehen und mich in arbeitsteiligen Bauorganisationen zurechtzufinden. Ich blicke auf eine bald zwanzigjährige Tätigkeit als Brandschutzfachmann CFPA zurück. Anfang 2018 gründete ich mein eigenes Büro mit Sitz in Triesen/FL. Ich kenne die neuesten Entwicklungen im Brandschutz ebenso wie die einschlägigen Vorschriften. Ein Paragrafenreiter indessen bin ich nicht, sondern ein Brandschutz-Aficionado mit gesundem Menschenverstand. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.

Ihr Fritz Zimmermann

Haben Sie eine Frage? Kann ich etwas für Sie tun?
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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